Nutzungsbedingungen
Gliederung
NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Zuletzt aktualisiert am 4. März 2024
c) Edgio, Inc. 3.4.2024
Diese Nutzungsbedingungen, einschließlich aller hier angefügten oder referenzierten Exponate, Ergänzungen, Anlagen und Richtlinien (die „Vereinbarung“), gelten zwischen Edgio, Inc., seinen verbundenen Unternehmen und Tochtergesellschaften (zusammen „Edgio“) und dem anderen Unterzeichner des jeweiligen Serviceauftrags („Kunde“) (jeweils eine „Partei“ und zusammen die „Parteien“).
Die anwendbaren Bedingungen dieser Vereinbarung regeln auch die Nutzung von kostenlosen, Test- oder Beta-Services, die von Edgio angeboten werden. Indem Sie auf ein Kästchen klicken, um Ihre Zustimmung anzugeben, oder indem Sie die kostenlosen, Test- oder Beta-Services von Edgio anderweitig nutzen, erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden und stimmen zu, an diese gebunden zu sein. Wenn Sie im Namen einer Entität handeln, erklären Sie, dass Sie befugt sind, die Entität an diese Geschäftsbedingungen zu binden. Wenn Sie nicht befugt sind oder diesen Geschäftsbedingungen nicht zustimmen, dürfen Sie oder die von Ihnen vertretene juristische Person die Services nicht nutzen.
Unter Berücksichtigung der beiderseitigen Zusagen kommen die Vertragsparteien überein, dass
1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN.
1,1. ‚Richtlinie zur annehmbaren Nutzung‘ oder ‚AUP‘ bezeichnet die Richtlinie zur annehmbaren Nutzung von Edgio, die unter https://edg.io/legal/acceptable-use-policy/ oder einer anderen von Edgio angegebenen URL abrufbar ist.
1,2. ‚Verbundenes Unternehmen‘ bezeichnet ein Unternehmen, das unmittelbar oder mittelbar von einer Vertragspartei kontrolliert wird, diese kontrolliert oder unter gemeinsamer Kontrolle mit einer Vertragspartei steht, jetzt oder in Zukunft steht. Ein Unternehmen hat ein anderes Unternehmen zu „kontrollieren“, wenn es mehr als 50 % des Eigenkapitals oder anderer Stimmrechtsanteile besitzt oder anderweitig die primäre Management- oder operative Verantwortung trägt.
1,3. ‚Kontrollwechsel‘ eine oder mehrere Transaktionen, bei denen es sich um eine oder mehrere Transaktionen handelt A) die Kontrolle über eine Vertragspartei unmittelbar oder mittelbar übertragen wird, sei es durch Gesetz oder auf andere Weise, (b) die Vermögenswerte oder Beteiligungsrechte dieser Partei vollständig oder im Wesentlichen vollständig von einer Person, einem Unternehmen oder einer Einrichtung erworben werden oder (c) die betreffende Partei wird mit einem anderen Unternehmen zusammengeführt oder konsolidiert; vorausgesetzt, dass die eingetragenen Eigenkapitalbesitzer dieser Partei unmittelbar vor der/den Transaktion(en) auf jeden Fall weniger als 50 % der Stimmrechte des nachfolgenden, übernehmenden oder überlebenden Unternehmens halten.
1,4. „Vertrauliche Informationen“ sind geschützte, nicht öffentliche oder Geschäftsgeheimnisse, die in schriftlicher, mündlicher oder visueller Form offengelegt werden und die die offenlegende Partei, ihre verbundenen Unternehmen oder Vertreter (jede „offenlegende Partei“) der empfangenden Partei, ihren verbundenen Unternehmen oder Vertretern (jede „empfangende Partei“) zur Verfügung stellt und die offenlegende Partei als vertraulich bezeichnet oder, wenn sie mündlich offengelegt wird, zum Zeitpunkt der erstmaligen Offenlegung angibt oder wenn sie nicht so gekennzeichnet oder angegeben wurde, für die offenlegenden Partei als vertraulich zu verstehen hätte, entweder aufgrund der Umstände oder angegeben werden müssen A) sich auf die offenlegende Partei, ihre Produkte, Dienstleistungen, Entwicklungen, Geschäftsgeheimnisse, Know-how oder Personal bezieht und (b) während der Laufzeit von der offenlegenden Partei bei der empfangenden Partei eingegangen ist.
1,5. „Kundeninhalt“ bezeichnet alle digitalen Assets, einschließlich Anwendungscode oder Software („Anwendungscode“), und Daten, die vom Kunden zur Speicherung, Lieferung oder anderen Verarbeitung oder Nutzung im Zusammenhang mit den Diensten bereitgestellt werden, die an das entsprechende Netzwerk von Edgio hochgeladen oder weitergeleitet, durch das Netzwerk von Edgio weitergeleitet und/oder gespeichert oder auf andere Weise Edgio zur Verfügung gestellt werden.
1,6. „Endnutzer“ bezeichnet einen Abonnenten, Mitglied oder sonstigen Besucher einer Online-Website oder eines Online-Dienstes, der/der im Eigentum des Kunden steht und/oder von ihm betrieben wird und der die Dienste nutzt, davon profitiert oder darauf zugreift.
1,7. ‚Endbenutzerdaten‘ bezeichnet Informationen, die einen Endnutzer identifizieren und zur Implementierung und Verwendung des HTTP- oder HTTP/S-Protokolls in Verbindung mit der Bereitstellung der Dienste erforderlich sind, einschließlich der IP-Adresse.
1,8. „Rechte an geistigem Eigentum“ bezeichnet alle Patente, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Marken und Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Handelsaufmachung, Geschäfts- und Firmenwert und damit zusammenhängende Vermarktungsrechte, Urheberrechtswerke, Erfindungen, Entdeckungen, Verbesserungen, Verbesserungen, Methoden, Verfahren, Formeln, Designs, Techniken, abgeleitete Werke, Know-how, alle sonstigen Rechte an geistigem Eigentum oder Eigentumsrechte (eingetragen oder nicht) und vergleichbare Schutzformen, die weltweit bestehen, sowie alle Anträge und alle Anmeldungen in solchen Rechten.
1,9. „Serviceauftrag“ oder „SO“ bezeichnet eine Spezifikation der von Edgio zu erbringenden Dienstleistungen und der damit verbundenen Gebühren oder Gebühren, wie von den Parteien vereinbart und vollständig ausgeführt.
1,10. „Services“ hat die in Abschnitt 2 unten dargelegte Bedeutung und, soweit zutreffend, Beta-Services
1,11. „Service Level Agreement“ oder „SLA“ bezeichnet das für die Services geltende Service Level Agreement, wie es in der entsprechenden Service Supplement festgelegt ist.
1,12. „Service Supplements“ bezeichnet die Dokumentation, die unter https://vm.mp/landingpagesupp verfügbar ist oder anderweitig an ein DATENBLATT angehängt ist, in der die Beschreibung, die Tarife, die Servicelevel und andere anwendbare Bedingungen für die jeweiligen Dienstleistungen aufgeführt sind.
1,13. ‚Leistungsbeschreibung‘ oder ‚Leistungsbeschreibung‘ bezeichnet eine Spezifikation der von Edgio zu erbringenden nicht standardmäßigen (d. h. kundenspezifischen oder professionellen) Dienstleistungen und der damit verbundenen Gebühren oder Gebühren, wie von den Parteien vereinbart.
1,14. „Steuern“ sind alle anwendbaren Steuern, steuerähnlichen Abgaben, steuerbezogenen Abgaben und sonstigen Abgaben oder Zuschläge, einschließlich sämtlicher Verbrauchsteuer-, Gebrauchs-, Verkaufs-, Mehrwertsteuer- und sonstiger Abgaben, Zuschläge und Abgaben.
2. DIENSTLEISTUNGEN.
2,1. Services. Edgio stellt dem Kunden die Services gemäß den Angaben in einer SO genannten Leistungsbeschreibung oder Leistungsbeschreibung zur Verfügung, vorbehaltlich der hierin enthaltenen Bedingungen (einschließlich aller anwendbaren SO-, SOW- und/oder Service-Ergänzungsbedingungen, die als hierin enthalten angesehen werden). Die Services werden auf den im jeweiligen Service Level Agreement festgelegten Stufen bereitgestellt. Die alleinige und ausschließliche Rechtsbehelfe des Kunden für jede Unterbrechung, Störung, Defekt, Beeinträchtigung oder Unzulänglichkeit der Services ist im Service Level Agreement festgelegt.
2,2. Akzeptable Verwendung, Technische Zusammenarbeit.
A. Der Kunde ist verantwortlich für und übernimmt alle Verbindlichkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit Kundeninhalten ergeben. Edgio ist lediglich ein Vermittler (d. h. eine passive Leitung) für die Übertragung von Kundeninhalten und übt keine redaktionelle oder sonstige Kontrolle über Kundeninhalte aus. Jede Nutzung der Services muss den AUP entsprechen. Wenn Edgio nach eigenem Ermessen feststellt, dass Kundeninhalte oder eine Nutzung der Dienste die Dienste gefährden, unangemessen sind oder gegen die AUP oder die Rechte anderer verstoßen („nachteilige Auswirkungen“), kann Edgio die erforderlichen Schritte zur Behebung der nachteiligen Auswirkungen Unternehmen und wirtschaftlich zumutbare Anstrengungen Unternehmen, um unangemessene Unterbrechungen der Dienste zu vermeiden. Das Vorstehende steht allen anderen Rechten und Rechtsmitteln, die Edgio zur Verfügung stehen, unberührt und schließt sie nicht aus. Für die Zwecke dieser Vereinbarung bedeutet „negative Auswirkungen“ keine ungeplante Zunahme des Endnutzerverkehrs.
B. Damit Services wie vorgesehen funktionieren, muss der Kunde in gutem Glauben mit Edgio zusammenarbeiten, um Services zu konfigurieren und zu aktivieren. Wenn der Kunde sich entscheidet, Kundeninhalte über die Services zu senden oder zu empfangen, ist der Kunde allein dafür verantwortlich, seine Content-IDs entsprechend den von Edgio bereitgestellten Richtlinien zu ändern, damit Edgio die ausgewählten Kundeninhalte bereitstellen kann. Dies kann auch das Ändern der Aliasinformationen im DNS-Datensatz des Kunden umfassen, damit Hostnamenadressen von Seitenobjekten auf den Servern von Edgio aufgelöst werden.
C. Aufgrund der Art der Services ist der Kunde allein verantwortlich für (i) sämtliche Bandbreitennutzung oder -Aktivität, die auf dem Edgio-Konto des Kunden stattfindet (z. B. Leeching oder Hotlink/direkte Verknüpfung mit Kundeninhalten), ii) alle sich daraus ergebenden Gebühren und Kosten und (iii) Implementierung von Überwachungs-, Verteidigungs- oder Schutzinstrumenten oder Maßnahmen (unabhängig davon, ob sie von Edgio oder einem Dritten angeboten werden) im Zusammenhang mit dem Kundenkonto. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, die Token-Authentifizierung zu implementieren und die Sicherheit der Anmeldeinformationen für das Edgio-Konto des Kunden sowie aller anderen Informationen zu gewährleisten, die für den Zugriff auf Services verwendet werden. Der Kunde ist allein für die Sicherung aller Kundeninhalte und Kundendaten verantwortlich. „Kundendaten“ bezeichnet Informationen zur Identifizierung des Kunden, die Edgio zum Zwecke der Kontoerstellung, Abrechnung, Authentifizierung, Autorisierung oder Konfiguration zur Verfügung gestellt werden, und können den Namen des Kunden, Kontakt- und Rechnungsinformationen, IP-Adresse, Hostnamen und andere Metadaten umfassen, die für die Konfiguration der Dienste erforderlich sind (z. B. Lieferung oder Ingest).
D. Bei einigen Services kann der Kunde seinen eigenen Anwendungscode mit den Services verwenden. Der Kunde erkennt an, dass er allein für seinen Anwendungscode verantwortlich und haftbar ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (i) die Erfüllung und Funktionsweise des Anwendungskodexes bei den Diensten; ii) die Sicherheit seines Anwendungscodes, (iii) Einhaltung der Lizenzbedingungen für Software von Drittanbietern, die möglicherweise in den Anwendungscode integriert ist; und (iv) Bereitstellung von Support jeglicher Art, der von Edgio oder den Endnutzern des Kunden in Bezug auf Kundeninhalte angefordert wird.
2,3. Verwendung von Lieferanten/Subunternehmern. Sofern nicht anderweitig gesetzlich vorgeschrieben, kann Edgio jederzeit und ohne Vorankündigung die Dienste eines oder mehrerer Lieferanten oder Subunternehmer in Verbindung mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag in Anspruch nehmen.
2,4. Rangfolge. Soweit ein Konflikt zwischen einem SOW oder einer Leistungsbeschreibung, einer Serviceergänzung und den Bedingungen dieser Vereinbarung besteht, hat die Rangfolge folgende Priorität: A) SO, b) SOW; (b) Service Supplement (nur in Bezug auf die Services, die im Rahmen dieser Service Supplement erbracht werden); und (c) die Bedingungen dieser Vereinbarung.
3. GEBÜHREN UND ZAHLUNG.
3,1. Steuern. Alle Gebühren verstehen sich ohne Steuern, die der Kunde zahlen muss. Wenn der Kunde Edgio ein gültiges, ordnungsgemäß ausgeführtes Steuerbefreiungszertifikat überreicht, befreit Edgio den Kunden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von Steuern, die ab dem Datum gelten, an dem Edgio die Steuerbefreiungsbescheinigung erhält. Wenn der Kunde die Anwendung einer Steuer bestreitet, muss der Kunde Edgio innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsdatum schriftlich über die Streitigkeit informieren. Andernfalls gilt eine solche Steuererhebung zwischen Edgio und dem Kunden als richtig und verbindlich für den Kunden. Wenn der Kunde gesetzlich verpflichtet ist, von einer Zahlung, die Edgio gemäß diesem Vertrag geschuldet wird, abzuziehen oder einzubehalten, wird der Bruttobetrag, der vom Kunden an Edgio zu zahlen ist, ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in diesem Vertrag erhöht, so dass der Nettobetrag, der Edgio erhält, nach einem solchen Abzug oder Einbehalt für Steuern nicht niedriger ist als Edgio, wenn dieser Abzug oder Einbehalt nicht erforderlich wäre.
3,2. Zahlung.
A. Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Alle Rechnungen können dem Kunden elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde überweist die Zahlung an Edgio in seiner Hauptniederlassung, es sei denn, Edgio benachrichtigt den Kunden anderweitig. Alle Gebühren werden in US-Dollar in Rechnung gestellt und zahlbar, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart.
B. Wird eine Rechnung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum nicht bezahlt (d. h. die Rechnung wird in Verzug geraten), kann Edgio nach eigenem Ermessen und mit Wirkung nach Benachrichtigung des Kunden i) Aussetzung von Dienstleistungen, ii) auf den nicht gezahlten Betrag eine Verzugsgebühr in Höhe des niedrigeren Zinssatzes von 1,5 % pro Monat oder des gesetzlich zulässigen Hoechstsatzes erheben; (iii) vom Kunden verlangen, eine Barzahlung oder eine andere Sicherheit zu leisten, um die Zahlung zu garantieren, und/oder (iv) alle anderen Rechtsmittel, die nach diesem Vertrag verfügbar sind, nach Recht oder nach Billigkeit zu verfolgen.
C. Wenn der Kunde einen Rechnungsbetrag in gutem Glauben anfechten möchte, muss er innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum i) den Rechnungsbetrag zu zahlen und ii) die Einzelheiten der Streitigkeit zusammen mit allen Belegen bekannt zu machen. Die Parteien arbeiten sorgfältig daran, die Streitigkeit unverzüglich beizulegen. Nach der Beilegung wird Edgio dem Kunden (1) unverzüglich alle Beträge gutschreiben, die dem Kunden geschuldet sind, oder (2) der Kunde zahlt Edgio unverzüglich alle Beträge, die Edgio geschuldet sind. Wenn der Kunde nicht rechtzeitig eine dokumentierte Mitteilung über Streitigkeiten gemäß diesem Abschnitt einreicht, verzichtet der Kunde auf alle Rechte, solche Beträge anzufechten, einschließlich eines Anspruchs auf Aufrechnung oder Erstattung.
D. Wenn Edgio sich in Bezug auf die Zahlungsfähigkeit des Kunden nach vernünftigem Ermessen als unsicher erachtet (z. B. aufgrund des Widerrufs der Kreditkartenautorisierung für automatische Zahlungen), kann Edgio nach eigenem Ermessen und nach Benachrichtigung des Kunden (i) die Zahlungsbedingungen und/oder des Kunden ändern (ii) vom Kunden verlangen, eine Barzahlung oder eine andere Sicherheit zu leisten, um die Zahlung zu garantieren.
4. GEWÄHRUNG VON RECHTEN UND GEISTIGEM EIGENTUM.
4,1. Edgio gewährt dem Kunden das Recht, während der Laufzeit ausschließlich für die Zwecke dieser Vereinbarung auf die Services zuzugreifen und diese zu nutzen. Vorbehaltlich des Vorstehenden behält sich Edgio alle weltweiten Rechte, Titel und Interessen an und an den Services, Geräten, Netzwerken und Methoden, Software und geistigen Eigentumsrechten, die darin enthalten sind oder damit in Verbindung stehen, wann immer diese entwickelt wurden. Der Kunde darf weder direkt noch indirekt Quellcode, nicht öffentliche APIs oder andere Geschäftsgeheimnisse von Services (einschließlich der zugehörigen Software, Hardware oder Informationen) zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig versuchen, Quellcode, nicht öffentliche APIs oder andere Geschäftsgeheimnisse abzuleiten.
4,2. Der Kunde gewährt Edgio und seinen Vertretern, Lieferanten und Subunternehmern das Recht, auf Kundeninhalte und zugehörige Metadaten zuzugreifen und diese zu verwenden, aufzunehmen, zu reproduzieren, zu duplizieren, zu formatieren, zu speichern, zu verteilen, anzuzeigen und auszuführen, soweit dies für die Bereitstellung der Services erforderlich ist. Vorbehaltlich des Vorstehenden behält sich der Kunde alle Rechte, Titel und Interessen an Kundeninhalten und geistigen Eigentumsrechten, die darin enthalten sind oder damit in Verbindung stehen, vor. Edgio darf weder direkt noch indirekt Quellcode oder andere Geschäftsgeheimnisse aus Kundeninhalten zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig versuchen.
4,3. Soweit die Services die Bereitstellung von Software, wie Code, Schnittstellen, Skripten, Tools, Dateien und Bibliotheken, an den Kunden umfassen, gewährt Edgio vorbehaltlich aller Bedingungen dieses Vertrags eine nicht exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung dieser Software ausschließlich für interne Geschäftszwecke bei der Implementierung und Nutzung der Services.
5. DATEN.
DATEN. Die Parteien erkennen dies an und vereinbaren dies (A) Edgio wird durch die Erbringung von Dienstleistungen in den Besitz von Kundendaten und Endnutzerdaten gelangen, (b) die Verarbeitung solcher Daten erfolgt ausschließlich nach Anweisung und Ermessen des Kunden, wie sie durch Workflows oder andere vereinbarte Mittel ausgeübt wird, und (c) Edgio darf Kundendaten und Endbenutzerdaten verwenden, verarbeiten und/oder übertragen (einschließlich Übermittlungen an Unternehmen in Ländern, die keinen gesetzlichen Schutz für personenbezogene Daten bieten) (i) im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen und (ii) gegebenenfalls die Einbindung von Kundendaten in Datenbanken, die von Edgio und seinen Tochtergesellschaften kontrolliert werden, für die Zwecke der Verwaltung, Bereitstellung, Rechnungsstellung und Abstimmung, Überprüfung der Kundenidentität und -Solvabilität, Wartung, Support und Produktentwicklung, Betrugserkennung und -Prävention, Verkaufs-, Umsatz- und Kundenanalyse und -Berichterstellung, Marketing- und Kundennutzungsanalyse. . Soweit zutreffend, verarbeitet Edgio alle Kundendaten und Endbenutzerdaten in Übereinstimmung mit Edgios Datenschutznachtrag, der unter edg.io/legal/ abrufbar ist. Die Datenschutzerklärung von Edgio ist abrufbar unter https://edg.io/legal/privacy-policy/. Der Kunde erkennt das weiterhin an und stimmt dem zu (X) von Edgio bereitgestellte Anwendungen, die die Speicherung von Informationen beinhalten, sind nicht für die Verwendung mit geschützten Gesundheitsinformationen („PHI“) im Sinne des Health Insurance Portability and Accountability Act von 1996, geändert durch das Health Information Technology for Economic and Clinical Health Act und durch Verordnungen umgesetzt, konzipiert oder vorgesehen; und (y) daher dürfen sie nicht zum Erstellen, Speichern, Übertragen oder Empfangen von PHI verwendet werden.
6. VERTRAULICHKEIT.
Während der Laufzeit und für drei Jahre danach darf die empfangende Partei vertrauliche Informationen nicht verwenden, kopieren oder offenlegen, es sei denn, dies ist in diesem Dokument zulässig. Alle Kopien vertraulicher Informationen bleiben das alleinige Eigentum der offenlegenden Partei. Die empfangende Partei muss die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei schützen, indem sie mindestens die gleichen Verfahren verwendet, die sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen verwendet, jedoch nicht weniger als angemessene Verfahren. Die empfangende Partei kann vertrauliche Informationen ihren Mitarbeitern, Beratern und Auftragnehmern offenlegen, die dies im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung benötigen und die eine ähnlich strenge Vertraulichkeitsvereinbarung abgeschlossen haben oder einer beruflichen Geheimhaltungspflicht unterliegen. Die empfangende Partei kann vertrauliche Informationen auch gemäß geltendem Recht, Vorschriften, Vorladungen oder anderen Anordnungen eines zuständigen Gerichts offenlegen (zusammenfassend „gesetzliche Anforderung“)) Oder Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung in einem Verfahren festzusetzen; vorausgesetzt, dass (1) der offenlegenden Partei eine angemessene Vorankündigung, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist, ausreichend mitgeteilt wird, um der offenlegenden Partei die Möglichkeit zu geben, diese Offenlegung anzufechten, (2) die empfangende Partei bei der Einhaltung einer geltenden Schutzanordnung oder einer gleichwertigen Maßnahme mit der offenlegenden Partei kooperiert und (3) die empfangende Partei nur in dem Umfang offenlegt, der gesetzlichen Anforderung nachzukommen oder solche Rechte oder Pflichten festzusetzen. Die empfangende Partei benachrichtigt die offenlegende Partei, sobald sie eine unbefugte Verwendung oder Offenlegung vertraulicher Informationen entdeckt, und arbeitet zusammen, um die offenlegende Partei dabei zu unterstützen, eine weitere unbefugte Nutzung oder Offenlegung zu verhindern. Edgio gilt nicht allein deshalb als erhalten, erhalten, entdeckt, verarbeitet, gespeichert, gepflegt, Zugang zu vertraulichen Informationen des Kunden erhalten oder benötigt (X) der Kunde erhält, überträgt, erhält oder anderweitig solche Informationen durch Nutzung der Dienste oder ausgetauscht (y) die Bereitstellung der Services durch Edgio kann das Hosting, die Speicherung, den Transport oder eine ähnliche Behandlung solcher Informationen beinhalten. Die empfangende Partei erkennt an, dass die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei wertvoll und einzigartig sind und dass die unbefugte Verwendung oder Offenlegung zu irreparablen Schäden für die offenlegende Partei führen kann, für die finanzielle Schäden nicht ausreichen. Wenn die empfangende Partei gegen diesen Abschnitt 6 verstößt oder droht, diesen Abschnitt zu verletzen, ist die offenlegende Partei berechtigt, zusätzlich zu allen anderen verfügbaren rechtlichen oder billigen Rechtsmitteln Unterlassungsansprüche zu verlangen, ohne dass eine Bürgschaft gestellt werden muss.
7. DARSTELLUNGEN UND GARANTIEN.
7,1. Jede Partei sichert zu und garantiert, dass: (A) es verfügt über das volle Recht, die Befugnis und die Befugnis, das Abkommen abzuschließen und vollständig auszuführen und die hierin gewährten Rechte zu gewähren; (b) es hat alle erforderlichen Genehmigungen, Genehmigungen, Lizenzen oder Genehmigungen von allen Dritten, Regierungsbehörden oder anderweitig erhalten und erfüllt diese und leistet alle erforderlichen Zahlungen im Zusammenhang mit diesen, damit es seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag eingehen und erfüllen kann; c) es ist nicht an vertragliche oder sonstige rechtliche Verpflichtungen gebunden, die es daran hindern würden, seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag einzugehen oder zu erfüllen; (d) die Ausführung, Lieferung und Erfüllung dieser Vereinbarung durch alle erforderlichen Maßnahmen des Unternehmens ordnungsgemäß autorisiert wurde; und (E) es muss alle anwendbaren Gesetze, Regeln und Vorschriften in seiner Erfüllung dieser Bestimmungen einhalten.
7,2. Der Kunde versichert und garantiert, dass er alle gesetzlich erforderlichen Einwilligungen und Genehmigungen für die Verwendung, Verarbeitung und Übertragung von Kundeninhalten, Kundendaten und Endbenutzerdaten, die Edgio zur Verfügung gestellt wurden, eingeholt und verwaltet hat. Der Kunde versichert und garantiert dies weiter (i) sein Anwendungscode, sofern vorhanden, frei von Viren, Adware, Spyware, Würmern, Krypto-Mining-Software oder anderem schädlichen Code ist und nicht verbreitet; (ii) der Anwendungscode und die Nutzung desselben mit den Services im Einklang mit den Lizenzen Dritter stehen, (iii) der Anwendungscode wird nicht verwendet, um an volumetrischen Angriffen oder anderen Aktivitäten teilzunehmen, die die Rechte einer anderen Partei absichtlich schädigen; und (iv) ITS nutzt die Services in Übereinstimmung mit der zugehörigen Dokumentation
8. HAFTUNGSAUSSCHLUSS.
EDGIO STELLT DIE DIENSTLEISTUNGEN „WIE BESEHEN“ BEREIT UND LEHNT ALLE ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN JEGLICHER ART, AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG GESETZLICH ODER AUS EINEM GESCHÄFTSVERKEHR ODER EINER NUTZUNG DES HANDELS IM VOLLEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG AB, EINSCHLIESSLICH DER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN ZUFRIEDENSTELLENDER QUALITÄT, MARKTGÄNGIGKEIT, NICH DER NICHTVERLETZUNG UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. EDGIO ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE DAFÜR, DASS SEIN NETZWERK, DER COMPUTER
DIE SYSTEME UND SERVICES SIND VOLLSTÄNDIG SICHER, UND EDGIO GARANTIERT NICHT, DASS DIE NUTZUNG DER DIENSTE UNTERBRECHUNGSFREI ODER FEHLERFREI IST ODER DASS EDGIO ALLE MÄNGEL KORRIGIERT ODER UNTERBRECHUNGEN DRITTER ODER UNBEFUGTEN ZUGRIFF DRITTER AUF DIE DIENSTE VERHINDERT.
9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.
MIT AUSNAHME DER VERPFLICHTUNGEN JEDER PARTEI GEMÄSS ABSCHNITT 6 (VERTRAULICHKEIT) UND DER VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN GEMÄSS ABSCHNITT 2,2(A) (AKZEPTABLE NUTZUNG, TECHNISCHE ZUSAMMENARBEIT), HAFTET JEDE PARTEI IN KEINEM FALL FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, SPEZIELLE, FOLGESCHÄDEN, PUNITIVE ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN JEGLICHER ART, EINSCHLIESSLICH ENTGANGENER EINNAHMEN, GEWINNE ODER KULANZ, VERLORENER ODER BESCHÄDIGTER KUNDENINHALTE ODER -DATEN, VERLORENER KUNDEN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN ODER EDGIO ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG FÜR BANDBREITENDIEBSTAHL (Z. B. G., SIECHING ODER HOTLINKING/DIREKTE VERKNÜPFUNG MIT KUNDENINHALTEN) ODER BÖSWILLIGE HANDLUNGEN DRITTER.
DIE AGGREGIERTE HAFTUNG VON EDGIO FÜR ALLE URSACHEN VON KLAGEN, ANSPRÜCHEN UND SCHÄDEN IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG BESCHRÄNKT SICH AUF DEN NIEDRIGEREN BETRAG DER VOM KUNDEN NACHGEWIESENEN DIREKTEN SCHÄDEN ODER (2) DER VOM KUNDEN AN EDGIO GEZAHLTEN GEBÜHREN ODER GEBÜHREN FÜR DIE DIENSTLEISTUNGEN, DIE DEN ANSPRUCH GEMÄSS DER ANWENDBAREN MITTEILUNG ODER LEISTUNGSBESCHREIBUNG BEGRÜNDEN, WÄHREND DES ZEITRAUMS VON 12 MONATEN VOR DEM DATUM, AN DEM EIN ANSPRUCH ENTSTANDEN IST. DER UNMITTELBAR VORANGEHENDE SATZ GILT NICHT FÜR DIE VERTRAULICHKEITS- ODER ENTSCHÄDIGUNGSPFLICHTEN VON EDGIO.
10. ENTSCHÄDIGUNG.
10.1. Schadloshaltung Für Kunden.
a. Edgio Claim. Der Kunde ist verpflichtet, Edgio und seine leitenden Angestellten, Geschäftsführer, Mitarbeiter, Vertreter sowie zugelassene Rechtsnachfolger und Abtreter auf eigene Kosten zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten (jeweils ein „Edgio-Entschädigung„) durch rechtskräftiges Urteil oder Vergleich von und gegen jegliche Ansprüche Dritter, Klagen, Klagen, Verfahren, Urteile, Vergleiche, Verluste, Schäden, Ausgaben (einschließlich angemessener Gerichtskosten und Ausgaben) und Kosten (einschließlich zurechenbarer Kosten für den internen Rechtsbeistand) (ein „Edgio-Anspruch„) gegen einen Edgio-Entschädigungsempfänger erhoben, der sich aus oder aufgrund von ergibt (A) Betrieb oder Nutzung der Produkte, Websites oder Dienstleistungen des Kunden, (b) Kundeninhalte, (c) unbefugte Nutzung oder unbefugter Zugriff auf die Dienste oder Geräte von Edgio, (d) Einhaltung der Kundenspezifikationen durch Edgio, (E) eine Kombination oder Änderung der Services oder Geräte von Edgio durch oder im Namen des Kunden durch eine andere Person als Edgio oder seine autorisierten Vertreter, (G) die Verwendung einer anderen als der jeweils aktuellen, unveränderten Version der von Edgio bereitgestellten Software, die im Rahmen des Dienstes verwendet wird, oder (H) Nutzung der Dienste, die nicht in dieser Vereinbarung zulässig sind.
B. Prozess Für Die Entschädigung Des Kunden. Der Edgio-Entschädigungsempfänger hat (a) dem Kunden unverzüglich über alle Ansprüche von Edgio, für die eine Entschädigung beantragt wird, in Kenntnis zu setzen (vorausgesetzt, dass eine Verzögerung bei der Kündigung den Kunden nicht von seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag entbindet, es sei denn, der Kunde wird durch eine solche Verzögerung wesentlich beeinträchtigt), (b) dem Kunden die Kontrolle über die Verteidigung eines solchen Edgio-Anspruchs erteilen und (c) angemessene Unterstützung auf angemessene Kosten des Kunden leisten. Vorbehaltlich des Vorstehenden kann der Kunde bei allen Ansprüchen von Edgio, für die eine Entschädigung beantragt wird, einen Rechtsbeistand wählen, der den Edgio-Entschädigungsempfänger vertritt (dieser Rechtsbeistand ist für den Edgio-Entschädigungsempfänger angemessen zufriedenstellend) und die Verteidigung anderweitig kontrolliert. Wenn der Kunde sich entscheidet, die Verteidigung zu kontrollieren, kann der Edgio-Entschädigungsempfänger auf eigene Kosten vollständig an der Verteidigung teilnehmen. Wenn der Kunde innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt einer Mitteilung über einen Edgio-Anspruch den Edgio-Entschädigungsempfänger nicht verteidigt, kann der Edgio-Entschädigungsempfänger den Edgio-Anspruch auf Kosten des Kunden verteidigen und kompromittieren oder beilegen. Ungeachtet des Vorstehenden darf der Kunde nicht der Eintragung eines Urteils oder einer Einigung zustimmen, die dem Edgio-Entschädigungsempfänger eine Haftung oder Verpflichtungen auferlegt oder die Rechte des Edgio-Entschädigungsempfängers einschränkt, ohne zuvor die ausdrückliche Zustimmung des Edgio-Entschädigungsempfängers einzuholen, eine solche Zustimmung, die nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf, mit Ausnahme der Einstellung der verletzenden Aktivitäten, der vertraulichen Behandlung des Abschlusses und/oder der Zahlung von Geld, die vom Kunden gemäß diesem Vertrag vollständig entschädigt wird.
10.2. Edgio-Entschädigung.
A. Kundenanspruch. Edgio verteidigt auf eigene Kosten den Kunden (den „Kunden-Entschädigungsempfänger“).), durch rechtskräftiges Urteil oder Vergleich gegen alle Ansprüche, Klagen oder Klagen Dritter, die gegen den Kunden drohen oder eingeleitet wurden, die behaupten, dass ein Dienst ein erteiltes Patent oder ein anderes geistiges Eigentum nach den Gesetzen eines Landes, in dem der Kunde tatsächlich einen solchen Dienst erbringt, direkt verletzt (A) ‚Kundenanspruch‘). Edgio wird entschädigt und einbehalten
Der Kunde ist schadlos für Schäden, Kosten und Ausgaben, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren, die dem Kunden endgültig für solche Kundenansprüche gewährt werden, oder Beträge, die Edgio bei der Begleichung dieser Kundenansprüche vereinbart hat. Ungeachtet des Vorstehenden hat Edgio keine Verpflichtungen, soweit ein Anspruch des Kunden aus einer oder mehreren Bedingungen entsteht, die in den Unterabschnitten (a) bis (h) von 10.1 Buchstabe a) aufgeführt sind.
B. Lizenz, Modifikation, Ersatz und Beendigung des rechtsverletzenden Dienstes. Wenn eine oder mehrere Services Gegenstand eines Kundenanspruchs gemäß diesem Abschnitt werden oder nach Ansicht von Edgio wahrscheinlich Gegenstand eines solchen Kundenanspruchs werden, kann Edgio nach eigenem Ermessen entweder eine der beiden Optionen wählen (i) die angeblichen rechtsverletzenden Dienste zu ersetzen oder zu ändern, um sie nicht rechtsverletzend zu machen, wobei die Funktionalität angemessen gleichwertig bleibt; (ii) dem Kunden das Recht zu verschaffen, die angeblich rechtsverletzende(n) Dienstleistung(en) gemäß dieser Vereinbarung weiterhin zu nutzen; oder (iii) nach alleinigem Ermessen von Edgio diesen Vertrag und alle ausstehenden Bestellformulare in Bezug auf den angeblich verletzenden Service mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich zu kündigen, wobei beide Parteien keine weiteren Verpflichtungen oder Haftung gegenüber der anderen haben, mit Ausnahme der Verpflichtungen der jeweiligen Partei gemäß diesem Abschnitt und der Verpflichtung des Kunden, alle Gebühren und Gebühren für den/die betroffenen Service(s) zu zahlen, die bis zur Beendigung angefallen sind.
C. Edgio Freistellungsprozess. Der Entschädigungsempfänger des Kunden hat: (A) Edgio unverzüglich über alle Ansprüche des Kunden, für die eine Entschädigung beantragt wird, in Kenntnis zu setzen (vorausgesetzt, dass eine Verzögerung bei der Kündigung Edgio nicht von seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag entbindet, es sei denn, Edgio wird durch eine solche Verzögerung wesentlich beeinträchtigt); (b) Edgio gestatten, die Verteidigung solcher Kundenansprüche zu kontrollieren; und c) auf angemessene Kosten von Edgio angemessene Unterstützung leisten. Vorbehaltlich des Vorstehenden kann Edgio in allen Ansprüchen des Kunden, für die eine Entschädigung beantragt wird, einen Rechtsbeistand auswählen, der den Entschädigungsempfänger des Kunden vertritt (dieser Rechtsbeistand ist für den Entschädigungsempfänger des Kunden angemessen zufriedenstellend) und die Verteidigung anderweitig kontrollieren soll. Wenn Edgio sich entscheidet, die Verteidigung zu kontrollieren, kann der Entschädigungsempfänger des Kunden auf eigene Kosten vollständig an der Verteidigung teilnehmen. Wenn Edgio innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt der Mitteilung über den Anspruch des Kunden den Entschädigungsempfänger nicht verteidigt, kann der Entschädigungsempfänger des Kunden den Anspruch des Kunden auf Kosten von Edgio verteidigen und kompromittieren oder beilegen. Ungeachtet des Vorstehenden darf Edgio nicht der Eintragung eines Urteils oder einer Einigung zustimmen, die dem Kunden Haftungsverpflichtungen oder Verpflichtungen auferlegt oder die Rechte des Kunden entschädigt, ohne zuvor die ausdrückliche Zustimmung des Kunden entschädigt zu haben, eine solche Zustimmung, die nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf, mit Ausnahme der Einstellung der rechtsverletzenden Aktivitäten, der vertraulichen Behandlung der Regelung und/oder der Zahlung von Geld, das von Edgio gemäß diesem Vertrag vollständig entschädigt wird.
10.3. Exklusives Remedy. Abschnitt 10,2 enthält den einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelf des Kunden und die ausschließlichen Verpflichtungen von Edgio im Zusammenhang mit einem Kundenanspruch.
11. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG.
11.1. ALSO Begriff. Die Laufzeit eines SERVICEANTRAGS, einschließlich des Anfangs- und Ablaufdatums der Services, ist im SERVICEANTRAG festgelegt (die „Laufzeit“).
11.2. Kündigung wegen Ursache.
A. Nach Kunde. Der Kunde kann diesen Vertrag nach Mitteilung an Edgio aus wichtigem Grund kündigen, wenn: i) ein Konkursverwalter oder Verwalter für Edgio oder sein Eigentum ernannt wird; ii) Edgio eine allgemeine Abtretung zugunsten seiner Gläubiger vornimmt; iii) Edgio ein Verfahren nach einem Insolvenz-, Insolvenz- oder Schuldnerentlastungsgesetz einleitet oder gegen Edgio ein Verfahren eingeleitet hat, das nicht innerhalb von 60 Tagen abgewiesen wird; iv) Edgio wird liquidiert oder aufgelöst; (v) Edgio seine Geschäftstätigkeit einstellt oder seine Geschäftstätigkeit anderweitig beendet oder (vi) Edgio verstößt gegen diesen Vertrag und wird für 10 Geschäftstage nach Erhalt der Mitteilung des Kunden nicht behoben. Wenn der Kunde diesen Vertrag nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Ablauf dieser 10-Tage-Frist kündigt, wird davon ausgegangen, dass er in Bezug auf einen solchen nicht ausgehandelten Verstoß auf sein Kündigungsrecht verzichtet hat. Aus Gründen der Klarheit und vorbehaltlich des Abschnitts 13,5 (höhere Gewalt) ist ein Serviceausfall im Sinne des anwendbaren SLA kein Grund, diesen Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Die einzige Abhilfemaßnahme des Kunden für einen Serviceausfall ist im anwendbaren SLA festgelegt.
B. Von Edgio. Edgio kann diesen Vertrag aus Gründen kündigen und/oder Services nach Benachrichtigung des Kunden aussetzen, wenn dies der Fall ist (i) ein Empfänger oder Verwalter für den Kunden oder sein Eigentum ernannt wird; ii) der Kunde eine allgemeine Abtretung zugunsten seiner Gläubiger vornimmt; (iii) der Kunde ein Verfahren nach einem Insolvenz-, Insolvenz- oder Schuldnerentlastungsgesetz einleitet oder gegen ihn eingeleitet hat, das nicht innerhalb von 60 Tagen abgewiesen wird; (iv) der Kunde wird liquidiert oder aufgelöst; (v) der Kunde seine Geschäftstätigkeit einstellt oder seine Geschäftstätigkeit anderweitig einstellt; (vi) der Kunde versäumt, alle unbestrittenen, in Rechnung gestellten Gebühren oder Gebühren innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum gemäß dieser Vereinbarung zu bezahlen; (vii) der Kunde verstößt gegen diesen Vertrag und dieser Verstoß wird 10 Werktage nach Erhalt der Mitteilung von Edgio nicht behoben. Edgio kann den Service ohne vorherige Ankündigung kündigen, unterbrechen oder aussetzen, wenn dies erforderlich ist: (1) um Betrug zu verhindern oder sich vor Betrug zu schützen; (2) um Kunden, Mitarbeiter, Einrichtungen, Ausrüstung, Netzwerk oder Services von Edgio zu schützen; (3) um Verletzungen von Abschnitt 7 (Zusicherungen und Garantien) oder Verletzungen der Rechte anderer zu verhindern; oder (4) aufgrund einer Verletzung der AUP durch den Kunden, wie Edgio nach eigenem Ermessen, zu verhindern.
11.3. Kündigung durch Edgio wegen Änderung der Kontrolle. Wenn der Kunde einen Kontrollwechsel durchläuft, kann Edgio den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen gegenüber dem Nachfolger/Erwerber des Kunden kündigen, sofern Edgio nach eigenem Ermessen festgestellt hat, dass der Nachfolger/Erwerber des Kunden entweder ist A) die Bonitätsstandards von Edgio nicht erfüllen können, (b) anderweitig nicht in der Lage ist, die Verpflichtungen des Kunden hierin zu übernehmen und zu erfüllen, c) anderweitig ein übermäßiges Finanz- oder Kreditrisiko darstellt und/oder d) ein direkter Wettbewerber von Edgio ist.
11.4. Auswirkung der Kündigung.
A. Bei Ablauf oder Beendigung einer SERVICEANFRAGE, Leistungsbeschreibung oder Serviceergänzung aus irgendeinem Grund, (i) alle Rechte des Kunden auf Zugang zu oder Nutzung von Services Edgio werden beendet, und Edgio stellt die Bereitstellung dieser Rechte ein. (ii) der Kunde hat Edgio alle angefallenen, aber nicht bezahlten Gebühren oder Gebühren zu zahlen. iii) alle Verbindlichkeiten, die vor dem Datum des Ablaufs oder der Kündigung aufgelaufen sind, überleben und (iv) gemäß den Anweisungen von Edgio hat der Kunde alle Kopien vertraulicher Informationen von Edgio zurückzugeben oder zu vernichten und Edgio schriftlich zu bestätigen.
B. Wenn der Kunde den MSA, eine SO genannte Leistungsbeschreibung, eine Leistungsbeschreibung oder die Service-Ergänzung vorzeitig ohne Grund beendet oder wenn Edgio den MSA, eine SO, eine Leistungsbeschreibung oder die Service-Ergänzung aus wichtigem Grund beendet, wird dem Kunden eine Gebühr für die vorzeitige Beendigung in Rechnung gestellt und an Edgio eine Gebühr in Höhe des in der entsprechenden SO genannten Betrags, Leistungsbeschreibung oder Service-Ergänzung gezahlt. Eine solche Gebühr für die vorzeitige Kündigung wird von den Parteien als pauschalierter Schadensersatz vereinbart und stellt keine Strafe dar.
12. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT.
Sofern hierin nichts anderes festgelegt ist, dürfen die Parteien während der Laufzeit keine Pressemitteilungen oder andere öffentliche Mitteilungen über die durch diesen Vertrag oder die Dienste geschaffene Beziehung der Parteien ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung veröffentlichen. Der Kunde darf den Namen, das Logo, die Marken und/oder Dienstleistungsmarken von Edgio, Handelsnamen, Handelsaufzeichnungen oder andere firmeneigene Identifizierungssymbole nicht verwenden oder anderweitig Edgio identifizieren oder auf andere Weise verweisen, es sei denn, dies ist ausdrücklich gemäß diesem Vertrag zulässig oder auf andere Weise mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung von Edgio. Der Kunde gewährt Edgio die Erlaubnis, das Logo und/oder den Namen des Kunden auf der Edgio-Website, in Verkaufspräsentationen von Edgio, für Marketingzwecke und Werbematerialien zu verwenden und den Kunden als Kunden der Services zu identifizieren, wenn er auf Anfragen nach Informationen und Antworten auf Angebote reagiert. Alle anderen Verwendungen des Namens, Logos, Marken und/oder Dienstleistungsmarken des Kunden, Handelsnamen, Handelsaufmachung oder anderer eigentumsrechtlich identifizierender Symbole unterliegen der Zustimmung des Kunden, die nicht unangemessen verweigert werden darf.
13. VERSCHIEDENES.
13.1. Kundenverkäufe. Der Verkauf von Dienstleistungen durch den Kunden ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt ist.
13.2. Keine Aufforderung. Während und für ein Jahr nach Ablauf der Laufzeit darf der Kunde keine Person direkt oder indirekt, die von Edgio mit der Erbringung von Dienstleistungen beschäftigt ist, direkt oder indirekt um eine Beschäftigung bitten. Ungeachtet des Vorstehenden gilt eine Beschäftigung, die durch indirekte Werbung (z. B. allgemeine Zeitungsanzeigen oder allgemeine Online-Stellenausschreibungen, die sich nicht an Mitarbeiter von Edgio richten) initiiert wird, nicht als Einstellung oder Aufforderung im Rahmen dieses Vertrags.
13.3. Keine Drittbegünstigten. Sofern nicht anders in einer Serviceergänzung festgelegt, gibt es keine Drittbegünstigten dieser Vereinbarung, einschließlich Versicherungsunternehmen oder Kunden.
13.4. Beta-Testversion oder kostenlose Produkte und Services. Von Zeit zu Zeit kann Edgio die Möglichkeit bieten, bestimmte Produkte, Dienstleistungen und Funktionen zu testen und zu bewerten, die Edgio noch nicht kommerziell zur Verfügung gestellt hat (Beta-Services) oder als Proof of Concept, kostenlos oder als Testversion zur Verfügung gestellt hat („Testservices“). Der Zugriff auf die Beta- oder Testservices ist ausschließlich für interne Evaluierungen während des von Edgio festgelegten Zeitraums (oder, falls nicht vorgesehen, 30 Tage) gestattet, und die Services dürfen nur in Übereinstimmung mit den in der Edgio-Dokumentation festgelegten Einschränkungen oder Einschränkungen genutzt werden. Edgio behält sich alle geistigen Rechte an den Beta-, Gratis- oder Testdiensten vor, und jede Partei kann die Nutzung eines oder aller dieser Dienste jederzeit aus beliebigem Grund mit oder ohne Vorankündigung beenden oder aussetzen. Die Beta-, Gratis- oder Testservices können jederzeit unvollständig, modifiziert oder unbrauchbar sein, Fehler, Fehler oder andere Probleme enthalten, zu deren Korrektur oder Minderung Edgio nicht verpflichtet ist, und die Beta-Services dürfen niemals als kommerzielles Produkt, Service oder Feature veröffentlicht und zur Verfügung gestellt werden. Diese Dienste stellen vertrauliche Informationen im Rahmen dieser Vereinbarung dar. Ungeachtet anderer Bestimmungen in dieser Vereinbarung werden die Beta-, Gratis- oder Testservices „wie bei allen Fehlern“ ohne Gewährleistung, Schadensersatz, SLA oder Support bereitgestellt, sie sind möglicherweise nicht vollständig sicher, ihre Nutzung erfolgt ausschließlich auf Risiko und Kosten des Benutzers, und die Haftung von Edgio gegenüber Benutzern oder Dritten, die sich aus oder im Zusammenhang mit den Beta-Services ergeben, beträgt nicht mehr als 500 US-Dollar. Mitteilungen, sofern vorhanden, die sich auf die Beta-, Gratis- oder Testservices beziehen, werden an die E-Mail-Adresse gesendet, die von einem Benutzer bei der Einrichtung eines Kontos angegeben wurde (oder für Kunden gemäß den unten aufgeführten Hinweisbestimmungen).
13.5. Komponenten Von Drittanbietern. Die Dienste, einschließlich der kostenlosen, Test- oder Betadienste von Edgio, können die Verbindung oder Verknüpfung mit bestimmten Software, Dateien oder Komponenten, die den Lizenzbedingungen von Open Source und/oder Drittanbietern unterliegen („Drittanbieter-Komponenten“), ermöglichen. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass der Download und die Verbindung durchgeführt werden
Oder Links zu solchen Drittanbieterkomponenten und deren Verwendung unterliegt den beiliegenden Lizenzbedingungen, erfolgt auf eigenes Risiko und Kosten des Kunden und wird „wie sie ist“ bereitgestellt. Edgio lehnt jegliche Verpflichtungen, Verbindlichkeiten und Garantien jeglicher Art ab, sei es ausdrücklich oder stillschweigend in Bezug auf solche Drittanbieter-Komponenten.
13.6. Serviceverbesserungen. Der Kunde erkennt an, dass Edgio seine Services ständig verbessert und das Recht hat, Produkte, Software oder Technologien, die dieselben oder ähnliche Funktionen erfüllen wie Kundeninhalte oder anderweitig mit ihnen konkurrieren, unabhängig zu machen, zu nutzen, zu entwickeln, zu erwerben, zu lizenzieren, zu vermarkten, zu bewerben oder zu vertreiben. Sowie andere Produkte, Software oder Technologien, die der Kunde jetzt oder in Zukunft entwickelt, produziert, vermarktet oder vertreibt, sofern dies nicht gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung verstößt.
13.7. Feedback. Feedback zur Kundenerfahrung mit den Services und Beta Services ist für deren Verbesserung von entscheidender Bedeutung, und Edgio begrüßt das Feedback des Kunden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Edgio den Kunden telefonisch, per E-Mail oder auf andere Weise kontaktieren kann, um Feedback des Kunden einzuholen, und der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Edgio sämtliche Kommentare, Vorschläge, Beschwerden und anderes Feedback, das der Kunde im Zusammenhang mit den Services und Betadiensten gibt, besitzt und in jeglicher Weise und ohne Einschränkung, Zuschreibung oder Entschädigung in irgendeiner Form verwenden darf.
13.8. Hinweise. Alle Mitteilungen, Anfragen, Genehmigungen, Einwilligungen und sonstigen Mitteilungen, die in diesem Dokument erforderlich oder zulässig sind, bedürfen der Schriftform in englischer Sprache und gelten als endgültig erfolgt A) bei persönlicher Lieferung bei Lieferung, b) bei Zustellung per Nachtkurier oder privater Post nach Eingang, c) wenn die Zustellung per Rückschein beantragt wird, fünf Tage ab der Hinterlegung der Post oder (d) bei Zustellung per E-Mail nach Bestätigung der Lieferung. Wenn an Edgio: Edgio, Inc., 11811 N. Tatum Blvd., Suite 3031, Phoenix, AZ 85028, Achtung: Rechtsabteilung von Edgio; E-Mail: edgiolegal@edg.io if an Kunde: An die in einem LASTSCHRIFTFORMULAR angegebenen Kontaktinformationen. Jede Partei kann ihre Kontaktdaten ändern, wenn sie der anderen Partei mitgeteilt wird. Wird eine Mitteilung nicht empfangen, weil die empfangende Partei es versäumt hat, die andere Vertragspartei gemäß dem vorstehenden Satz zu benachrichtigen oder weil der Eingang verweigert wird, so gilt diese Mitteilung dennoch als endgültig erfolgt, sieben Tage nachdem die Lieferung vernünftigerweise eingeleitet wurde.
13.9. Höhere Gewalt. Keine der Parteien haftet für eine Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt, ziviler Störungen, terroristischer Handlungen, Rebellionen, Bränden, Explosionen, Unfällen, Überschwemmungen, Vandalismus, Sabotage, Nichtverfügbarkeit von Ausrüstung, Software oder Teilen von Anbietern, Arbeitsunterbrechungen oder andere Arbeitsbedingungen, Arbeitsbedingungen, Engpässe, Feuer, Überschwemmungen, Sturm, Erdbeben oder andere Naturkatastrophen, Explosionen, Arbeitsstreitigkeiten, Arbeitsstreitigkeiten, Aufstände, Aufstände, Aufstände, die außerhalb von Computerangreifen oder sonstige terroristische Angriffe oder sonstige Angriffe durch Dritte verursachen, die außerhalb der Regierung oder sonstige Angriffe oder sonstige Angriffe auf den Computer verursachen, schädliche Angriffe oder sonstige Angriffe oder sonstige Angriffe auf den Terrorismus verursachen (d. h. eine derartige Gewalt). Edgio kann die Nutzung der Dienste aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt einschränken. Eine Partei, deren Leistung durch ein Ereignis höherer Gewalt beeinträchtigt wird, muss der anderen Partei unverzüglich relevante Details mitteilen, und die Verpflichtungen der Partei, die eine solche Benachrichtigung erteilt, werden in dem Umfang ausgesetzt, der durch ein solches Ereignis höherer Gewalt verursacht wird, solange das Ereignis höherer Gewalt andauert; und die Frist für die Erfüllung der betroffenen Verpflichtung verlängert sich um die durch das Ereignis höherer Gewalt verursachte Verzögerung. Wenn die betroffene Partei durch das Ereignis höherer Gewalt 30 Tage lang an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen in Bezug auf einen Service gehindert wird, kann sie nach eigenem Ermessen den betroffenen Service durch Kündigung an die andere Partei sofort kündigen; vorausgesetzt, dass der Kunde Edgio im Falle einer Kündigung durch den Kunden zunächst eine angemessene Gelegenheit gibt, den betroffenen Service durch einen vergleichbaren Service zu ersetzen. Bei einer solchen Kündigung hat Edgio Anspruch auf Zahlung aller bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallenen, aber noch nicht bezahlten Gebühren oder Gebühren. Die Parteien tragen andernfalls ihre eigenen Kosten, und Edgio übernimmt keine weitere Haftung für die Erbringung der vom Ereignis höherer Gewalt betroffenen Dienstleistungen.
13.10. Rechtswahl, Forum. Diese Vereinbarung ist gemäß den Gesetzen des Staates Delaware auszulegen und durchzusetzen, ohne Rücksicht auf Kollisionsnormen. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass alle Klagen, Klagen oder sonstigen Verfahren, die sich aus oder auf dieser Grundlage ergeben (jeweils eine „Streitigkeit“), nur vor einem zuständigen Bundesgericht oder Bundesgericht in Delaware erhoben und aufrechterhalten werden. Jede Partei stimmt der obligatorischen Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand dieser Gerichte zu und verzichtet auf jegliches Recht auf Widerspruch gegen die Gerichtsbarkeit und den Gerichtsstand. Die obsiegende Partei hat Anspruch auf Beitreibung ihrer angemessenen Anwaltsgebühren und -Kosten. Die Vertragsparteien kommen überein, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf auf diese Vereinbarung nicht anwendbar ist.
13.11. Beziehung der Parteien. Die Vertragsparteien sind unabhängige Auftragnehmer und kommen überein, dass diese Vereinbarung keine Partnerschaft, Assoziation, Joint Venture oder Agenturbeziehung oder andere Genossenschaft zwischen den Parteien begründet.
13.12. Verzicht, Änderungen. Die Nichterfüllung oder Verzögerung einer Partei bei der Ausübung oder Durchsetzung eines Rechts hierin gilt nicht als Verzicht auf ein solches Recht. Diese Vereinbarung darf nur durch schriftliche Unterschrift von einem autorisierten Vertreter von Edgio und einem autorisierten Vertreter des Kunden geändert werden.
13.13. Salvatorische Klausel. Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für sein gehalten wird
Nicht durchsetzbar oder gegen das Gesetz verstößt, wird die Vereinbarung durch eine solche Beteiligung nicht undurchsetzbar oder gegen das gesamte Recht verstoßen, und in diesem Fall wird diese Bestimmung so geändert und ausgelegt, dass die Ziele dieser Bestimmungen innerhalb der Grenzen des anwendbaren Rechts bestmöglich erreicht werden.
13.14. Zuweisung. Keine der Vertragsparteien darf diesen Vertrag ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung der anderen Partei abtreten, mit der Ausnahme, dass Edgio seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise frei abtreten kann. (A) an ein übergeordnetes oder verbundenes Unternehmen oder b) im Zusammenhang mit einem Kontrollwechsel. Diese Vereinbarung ist für alle zugelassenen Rechtsnachfolger und Rechtsnachfolger bindend und kommt zu deren Gunsten. Jede Abtretung, die gegen diesen Abschnitt 13,10 verstößt, ist null und nichtig.
13.15. Einhaltung Von Handelsbestimmungen. Der Kunde hält alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften für Export-, Import- und Wirtschaftssanktionen (im Folgenden „Trade Compliance Laws“ genannt) ein, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Export Administration Regulations des US-Handelsministeriums, des Bureau of Industry and Security und der Embargos und Handelssanktionsprogramme, die vom US-Finanzministerium, Office of Foreign Assets Control verwaltet werden. Der Kunde versichert und garantiert, dass er die Services nicht direkt oder indirekt zum Export, Import oder Re-Export von unter diese Vereinbarung fallenden Artikeln, Software, Technologie, Daten oder Informationen in Länder, Personen oder Organisationen, die gemäß den Handelsgesetzen verboten oder eingeschränkt sind, verwenden wird, sofern dies nicht durch eine Lizenz oder eine entsprechende behördliche Genehmigung autorisiert ist. Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass weder der Kunde noch seine Endbenutzer auf einer Exportausschlussliste der Regierung aufgeführt sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Liste der US-Denied Persons, Entity und Specially Designated Nationals.
13.16. Einhaltung Von Antikorruptionsbestimmungen. Der Kunde hält sich an den Foreign Corrupt Practices Act, den UK Anti-Bribery Act und andere anwendbare Gesetze zur Bekämpfung von Bestechung („Anti-Bribery Laws“). Der Kunde darf weder direkt noch indirekt Geld, Geschenke oder etwas von Wert anbieten, zahlen, geben, versprechen oder autorisieren, die gegen die Gesetze zur Bestechungsbekämpfung verstoßen und die in irgendeiner Weise mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehen oder diese beeinträchtigen. Der Kunde erkennt an, dass Gesetze zur Bestechungsbekämpfung den Transfer von Geld oder irgendeinem Wert an Regierungsbeamte oder -Mitarbeiter, politische Parteien, Parteibeamte, Kandidaten für ein politisches Amt oder Privatpersonen verbieten, um: Geschäfte zu beschaffen, zu behalten oder zu leiten, eine offizielle Handlung oder Entscheidung zu beeinflussen oder einen unangemessenen Vorteil zu erzielen. Der Kunde versichert und garantiert, dass er bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nicht gegen die Gesetze zur Bekämpfung von Bestechung verstößt oder handeln wird. Der Kunde muss genaue Bücher und Aufzeichnungen in Bezug auf diese Vereinbarung führen und Edgio diese Aufzeichnungen auf Anfrage und mit angemessener Frist zur Verfügung stellen.
13.17. Überleben. Die Rechte und Pflichten der Parteien, die in den Abschnitten 3,2(c) (Rechnungsstreitigkeiten), 4 (Rechtserteilung, geistiges Eigentum), 6 (Vertraulichkeit), 8 (Haftungsausschluss), 9 (Haftungsbeschränkung), 10 (Entschädigung) und 13 (Sonstiges) festgelegt sind, bleiben auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung bestehen.
13.18. Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung, die AUP(s), die Service-Ergänzungen (einschließlich etwaiger SLAs), die Anlage(en) und alle SOS, SOWS oder Ergänzungen zwischen den Parteien werden durch Verweis hierin aufgenommen, stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand dar und ersetzen alle anderen vorherigen oder gleichzeitigen Zusicherungen, Absprachen oder Vereinbarungen; und es gibt keine anderen Zusicherungen, Absprachen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf diesen Gegenstand. Änderungen dieser Vereinbarung sind nur in schriftlicher Form und von beiden Parteien unterzeichnet gültig.
13.19. Abhilfemaßnahmen. Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes vorgesehen ist, sind die hierin gewährten Rechte und Rechtsmittel der Parteien kumulativ und zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln nach Gesetz oder Billigkeit.
13.20. Konstruktion. Beschreibende Überschriften in dieser Vereinbarung dienen lediglich der Einfachheit und wirken sich nicht auf die Konstruktion dieser Vereinbarung aus. Die Begriffe „einschließen“, „einbeziehen“ oder „z. B.“ bedeuten „einbeziehen, ohne Einschränkung“. Der Begriff ‚Tag‘ bezeichnet Kalendertag, sofern nichts anderes angegeben ist. Begriffe mit bekannter technischer oder industrieller Bedeutung sind so ausgelegt. Jede Partei und ihr Rechtsbeistand haben diese Vereinbarung vollständig überprüft und dazu beigetragen. Aufbauregeln, nach denen Unklarheiten gegen die Redaktionspartei ausgeräumt werden, finden bei der Auslegung dieses Abkommens keine Anwendung.