Nutzungsbedingungen von Open Edge
Gliederung
Diese Open Edge Nutzungsbedingungen („ Open Edge Nutzungsbedingungen “) gelten zwischen Edgio, Inc., seinen verbundenen Unternehmen und Tochtergesellschaften (zusammen „Edgio“) und dem anderen Unterzeichner des jeweiligen Bestellformulars (‚ Serviceanbieter‘). Die Parteien kommen wie folgt überein:
1. Zweck, Umfang und Dienstleistungen, Bestellformular.
Die Parteien arbeiten zusammen, um den Ausbau des globalen Content Delivery Network von Edgio und die rasche Einführung der Edgio Software zu erleichtern, indem sie das Telekommunikationsnetz des Dienstanbieters und die damit verbundenen Daten- und Kommunikationsdienste in dem Gebiet nutzen. Wie im Bestellformular festgelegt, wird Edgio Geräte an den Serviceanbieter bereitstellen oder verkaufen, um einen POP in der Serviceanbietereinrichtung gemäß und in Übereinstimmung mit diesen Open Edge-Nutzungsbedingungen einzurichten. Durch das Ausfüllen eines Bestellformulars erklärt sich Edgio bereit, Open Edge und Services für den Dienstanbieter bereitzustellen, und der Dienstanbieter erklärt sich damit einverstanden, Edgio Colocation Services, IP Address Services und Remote Hands Services bereitzustellen. Der Serviceanbieter erbringt Services gemäß dem Service Level Agreement.
Ein bestimmtes Bestellformular wird für die Parteien mit dem späteren Datum verbindlich, an dem dieses Bestellformular vom Dienstanbieter und Edgio unterzeichnet wird (das „Datum des Inkrafttretens“).
2. Bereitstellung von Ausrüstungen.
Edgio stellt die Ausrüstung dem Serviceanbieter über das vom Serviceanbieter benannte Versandunternehmen zur Verfügung, sobald dies nach dem Datum des Inkrafttretens wirtschaftlich möglich ist (das Datum, an dem Edgio die Ausrüstung dem Versandunternehmen zur Verfügung stellt, ist das „Lieferdatum“). Wenn der Dienstanbieter die Ausrüstung nicht kauft, behält Edgio jederzeit das Eigentum an dieser Ausrüstung, und der Dienstanbieter hat kein Eigentum an der Ausrüstung oder ein Nebeninteresse an der Ausrüstung, und der Dienstanbieter wird auf Verlangen von Edgio und auf Kosten von Edgio senden Sie das Gerät gemäß den Anweisungen von Edgio zurück. Wenn der Dienstanbieter das Gerät kauft, ist es frei von Pfandrechten und Haftungsansprüchen oder Rechtsmängeln, wird aber anderweitig „ohne Mängelgewähr“ verkauft. Der Serviceanbieter ist der eingetragene Importeur und ist für den Versand der Ausrüstung an die Serviceanbieter-Einrichtung einschließlich der Zahlung von Einfuhrzöllen und Steuern verantwortlich. Um Zweifel auszuschließen, und nur wenn der Serviceanbieter Geräte von Edgio kauft, Eigentumsrechte und Verlustrisiko in Bezug auf die Ausrüstung gehen von Edgio auf den Serviceanbieter über, wenn Edgio die Ausrüstung an das vom Serviceanbieter benannte Transportunternehmen liefert. der Serviceanbieter übernimmt die gesamte Haftung für etwaige Ansprüche (einschließlich Ansprüche Dritter), Verbindlichkeiten, oder Verpflichtungen im Zusammenhang mit oder aus dem Besitz oder der Verwendung eines Geräts am und nach dem Lieferdatum. Unabhängig davon, wer das Gerät besitzt, behält Edgio die ausschließliche Verantwortung für die Installation, den Betrieb, die Steuerung, die Wartung und Deinstallation der Edgio Software auf dem Gerät. Sobald sich das Gerät in der Service Provider-Einrichtung befindet, unterliegt jede Verlegung des Geräts der vorherigen schriftlichen Genehmigung von Edgio, die nicht unangemessen verweigert werden darf. Der Dienstanbieter darf das Gerät nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Edgio vom Stromnetz trennen oder neu konfigurieren.
3. Erforderliche Kapazität, Servicegebühr.
Der Dienstanbieter verpflichtet sich, Colocation Services sowie Connectivity Services für das Dienstanbieternetzwerk bereitzustellen, die mindestens hundertzwanzig Prozent (120 %) der bewerteten Content Delivery Capacity für den POP ausmachen (diese Zahl ist die „erforderliche Ausstiegskapazität“). Ab dem ersten Tag des Monats, der auf die Bestätigung von Edgio folgt, dass der Serviceanbieter die erforderliche Egress-Kapazität zum POP (das „ Startdatum der Servicegebühr “) bereitgestellt hat, zahlt Edgio dem Serviceanbieter eine monatliche Servicegebühr, wie im Bestellformular angegeben („Servicegebühr“), falls zutreffend.
4. Gebühren und Zahlungen.
Der Dienstanbieter muss alle Rechnungen innerhalb von fünfundvierzig (45) Kalendertagen nach Rechnungsdatum vollständig bezahlen. Der Verkauf und der Kauf von Geräten, sofern zutreffend, gemäß diesen Open Edge-Nutzungsbedingungen ist abgeschlossen, sobald Edgio den vollen Kaufpreis vom Dienstanbieter erhalten hat. Die Verpflichtung des Dienstanbieters zur Zahlung des Kaufpreises oder der Implementierungsgebühr ist absolut und bedingungslos, unabhängig von jeglicher Verteidigung oder jeglichem Recht auf Aufrechnung, und der Dienstanbieter leistet alle Zahlungen frei von Abzügen, Minderung oder Aufrechnung. Bei verspäteten Zahlungen werden ab Rechnungsdatum Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat (oder gesetzlich zulässiger Höchstsatz, wenn weniger als 1,5 % pro Monat betragen) erhoben. Nichts in diesem Abschnitt wird so ausgelegt, dass Edgio das Recht einschränkt, jederzeit ein gerichtliches Eingreifen in Bezug auf einen solchen strittigen Betrag zu beantragen.
Der Dienstanbieter stellt Edgio die Servicegebühr für den vorhergehenden Monat innerhalb von 30 Tagen nach Ende eines jeden Kalendermonats in Rechnung, die gemäß den Bedingungen des Bestellformulars berechnet wird. Edgio überweist die Zahlung innerhalb von fünfundvierzig (45) Kalendertagen nach Eingang einer gültigen Rechnung an den Serviceanbieter.
5. Steuern.
Der Dienstanbieter ist für den Import der Geräte und der Edgio Software sowie für die Zahlung aller Steuern, Zölle und Gebühren im Zusammenhang mit der Einfuhr verantwortlich. Der Dienstanbieter ist allein für alle Gebühren, Kosten, Ausgaben, Bewertungen oder ähnliche Gebühren im Zusammenhang mit Verbindungskosten oder anderen regulatorischen Gebühren für den ein- oder Ausstieg von Daten in das Gebiet oder aus dem Gebiet verantwortlich. Die Gebühren von Edgio verstehen sich ausschließlich aller Steuern, Abgaben oder Abgaben, die von den Steuerbehörden erhoben werden. Der Dienstleister ist für die Zahlung aller derartigen Steuern, Abgaben oder Abgaben verantwortlich, mit Ausnahme von Steuern, die ausschließlich auf dem Einkommen von Edgio basieren. Wenn Edgio gesetzlich verpflichtet ist, solche Beträge zu zahlen oder einzuziehen, für die der Dienstleister verantwortlich ist, wird dem Kunden der entsprechende Betrag in Rechnung gestellt und vom Kunden bezahlt, es sei denn, der Kunde legt Edgio eine gültige Steuerbefreiungsbescheinigung vor, die von der zuständigen Steuerbehörde genehmigt wurde (gegebenenfalls zusammen mit einer englischen Übersetzung), die diesen Betrag abdeckt.
Jede Partei ist verantwortlich für: i) Steuern auf Privateigentum auf Eigentum, Erwerb oder Pacht, ii) Franchise- und Vorzugssteuern auf ihre Geschäftstätigkeit; iii) Steuern, die auf ihrem Nettoertrag basieren, mit Ausnahme etwaiger Quellensteuer, die anfallen können; iv) von Dritten erhobene Gebühren und v) Steuern, die ihr nach geltendem Recht auferlegt werden. Wenn der Dienstleister verpflichtet ist, Steuern auf Zahlungen an Edgio einzubehalten, muss der Dienstleister Edgio unverzüglich eine offizielle Quittung zusammen mit gegebenenfalls einer englischen Übersetzung der einbehaltenen Steuern oder anderer Dokumente, die Edgio in die Lage versetzen, eine Steuergutschrift einzufordern oder zurückzufordern, übermitteln. und der Serviceanbieter arbeitet in gutem Glauben mit Edgio zusammen, um Edgio bei der Beantragung verfügbarer Gutschriften zu unterstützen.
6. Sicherheit und Datensicherheit.
Beide Parteien verpflichten sich, alle geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten. Der Dienstanbieter wird angemessene und angemessene branchenübliche Maßnahmen in der Dienstanbietereinrichtung ergreifen, um die Ausrüstung zu sichern und den Inhalt und die Edgio-Software vor versehentlichem oder unbefugtem Verlust oder Zugriff zu schützen. In keinem Fall dürfen diese Maßnahmen unter dem gleichen Sicherheitsniveau liegen, das der Dienstanbieter für seine eigene Ausrüstung vorsieht. Der Dienstanbieter unternimmt angemessene Anstrengungen, um erkannte Sicherheitslücken zu beheben. Der Dienstanbieter greift nicht auf den Inhalt zu oder ändert ihn nicht. Wenn das Gerät dem Dienstanbieter von Edgio zur Verfügung gestellt wird, zahlt der Dienstanbieter Edgio die vollen Kosten für den Ersatz des Geräts, wenn es gestohlen, beschädigt oder verlegt wurde, während er sich in den Einrichtungen des Dienstanbieters aufhält. Edgio kann nach angemessener Benachrichtigung des Dienstanbieters Einrichtungen des Dienstanbieters betreten und auf Geräte von Edgio zugreifen.
7. Laufzeit.
Die anfängliche Laufzeit eines Bestellformulars beginnt am ersten Tag des Monats, der auf die Bestätigung von Edgio folgt, dass der Serviceanbieter die erforderliche Ausstiegskapazität am POP (das „ POP-Aktivierungsdatum “) bereitgestellt hat, und wird für den im Bestellformular angegebenen Zeitraum fortgeführt („Anfangslaufzeit“). Ein Bestellformular verlängert sich automatisch für aufeinanderfolgende Zeiträume von einem (1) Jahr (jeweils eine „Verlängerungsfrist“), es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen Partei ihre Absicht mit, mindestens 90 Tage vor Ablauf der jeweils aktuellen ursprünglichen Laufzeit oder der jeweiligen Verlängerungsfrist nicht zu verlängern. Ein Bestellformular wird jedoch nicht verlängert, sobald fünf (5) Jahre nach dem POP-Aktivierungsdatum verstrichen sind. In diesem Fall endet das Bestellformular mit Ablauf der jeweils gültigen ursprünglichen Laufzeit oder der entsprechenden Verlängerung. Sollte die ursprüngliche Laufzeit oder eine Verlängerung anderweitig vor dem Ende eines Kalendermonats ablaufen, so bleibt diese Laufzeit ununterbrochen bis zum Ende dieses Kalendermonats bestehen. Die ursprüngliche Laufzeit und alle Verlängerungsbedingungen werden zusammen als „ Laufzeit“ bezeichnet.
8. Kündigung, Nichtverlängerung.
Eine Partei kann diese Open Edge Nutzungsbedingungen und alle ausstehenden und wirksamen Bestellformulare kündigen, wenn die andere Partei gegen eine wesentliche Bedingung dieser Open Edge Nutzungsbedingungen verstößt und diese Verletzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der schriftlichen Benachrichtigung über die Feststellung einer solchen Verletzung behebt Verletzung. Wenn die nicht verletzende Partei nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach dieser 30-Tage-Frist kündigt, wird davon ausgegangen, dass sie ihr Kündigungsrecht in Bezug auf einen solchen nicht ausgehandelten Verstoß verzichtet hat. Wenn eine Partei ein Bestellformular gemäß diesem Abschnitt 9 beendet, erlischt die Verpflichtung der nicht in Verzug befindlichen Partei zur Zahlung aller Gebühren, die der verletzenden Partei zu zahlen sind, unverzüglich, außer in Bezug auf alle Gebühren, die für den Zeitraum vor der Beendigung fällig und zu zahlen sind. Die Kündigung berührt nicht die Rechte oder Verbindlichkeiten der Vertragsparteien in Bezug auf Tätigkeiten vor der Kündigung oder berührt sie in anderer Weise nicht. Im Falle einer Kündigung entfernt Edgio die Edgio-Software umgehend aus der Ferne. Der Dienstanbieter muss, falls erforderlich, in angemessener Weise zusammenarbeiten, damit Edgio die Edgio-Software entfernen kann.
9. Änderung der Nutzungsbedingungen, Bestellformular.
Edgio behält sich das Recht vor, diese Open Edge Nutzungsbedingungen jederzeit und 60 Tage vor schriftlicher Benachrichtigung an den Serviceanbieter zu ändern. Diese Änderung wird mit Beginn der nächsten Verlängerungsfrist nach Ablauf der 60-tägigen Frist wirksam. Ein Bestellformular darf nur durch schriftliche Vereinbarung der Parteien geändert werden.
10. HAFTUNGSAUSSCHLUSS.
MIT AUSNAHME DER IN DIESER VEREINBARUNG ODER IN EINEM ANWENDBAREN SERVICEPLAN VORGESEHENEN BESTIMMUNGEN, WERDEN ALLE ZUSICHERUNGEN, GARANTIEN, ODER ANDERE BEDINGUNGEN, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWENDEN, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF JEGLICHE STILLSCHWENDEN BEDINGUNGEN IN BEZUG AUF ZUSTAND, QUALITÄT, LEISTUNG ODER EIGNUNG FÜR DIE ZWECKE DER OPEN-EDGE-DIENSTE ODER -AUSRÜSTUNG, SIND IM VOLLEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG AUSGESCHLOSSEN. INSBESONDERE GARANTIERT KEINE DER PARTEIEN, OHNE DAS VORSTEHENDE EINZUSCHRÄNKEN, DASS IHR NETZWERK UNTERBRECHUNGSFREI ODER FEHLERFREI IST. MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICH DARGELEGTEN HEREING WIRD DAS GERÄT VOM DIENSTANBIETER IM ZUSTAND „WIE, WO IST, MIT ALLEN FEHLERN“ ERWORBEN UND ÜBERNOMMEN, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG VON EDGIO.
11. Lizenzen und Genehmigungen.
Die Erfüllung der Verpflichtungen jeder Partei im Rahmen dieser Open Edge-Nutzungsbedingungen ist davon abhängig, dass das Netzwerk des Dienstanbieters weiterhin betrieben wird und dass jede Partei solche Genehmigungen, Zustimmungen, behördlichen Genehmigungen einholt und fortführt, Lizenzen und Genehmigungen, die von dieser Partei für die Erfüllung durch sie im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlich oder vernünftigerweise für erforderlich erachtet werden und für sie zufriedenstellend sein können. Jede Vertragspartei erhält auf eigene Kosten solche Genehmigungen, Zustimmungen, behördlichen Genehmigungen, Lizenzen und Genehmigungen ein und setzt sie fort.
12. Geistiges Eigentum.
Der Serviceanbieter darf nicht zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren, reproduzieren, kopieren, oder anderweitig, ganz oder teilweise, eine Edgio-Software zu übersetzen oder zu modifizieren oder eine andere Person oder Organisation dazu anzuweisen. Keiner der Parteien wird eine Lizenz oder ein anderes (ausdrückliches, stillschweigendes oder anderweitiges) Recht zur Verwendung von Marken, Software, Urheberrechten, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Patente, Geschäftsgeheimnisse oder andere Formen des geistigen Eigentums der anderen Partei oder ihrer verbundenen Unternehmen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung der anderen Partei.
13. Vermarktung.
Jede Partei darf den Namen, den Handelsnamen, die Marken, Symbole und Logos der anderen Partei (zusammen die „Marken“), sich öffentlich mündlich und schriftlich als Dienstleister/Anbieter des anderen ausschließlich in Verbindung mit den Services und nur während der Laufzeit auf die andere Person zu beziehen. Jede andere Verwendung der Marken einer Partei bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung dieser Partei.
14. Vertraulichkeit.
Jede Partei darf vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei (die „ offenlegende Partei “) der anderen Partei (der „ empfangenden Partei “) offenlegen. Ab dem Datum des Inkrafttretens und bis zum Ablauf von zwei (2) Jahren nach Beendigung dieses Vertrags werden alle nicht öffentlichen Informationen, schriftlich, mündlich oder in grafischer maschinenlesbarer oder elektronischer Form, in Bezug auf diesen Vertrag, oder sonstige Informationen, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag anderweitig offengelegt werden (“Vertrauliche Informationen„) vertraulich behandelt und weder ganz noch teilweise an andere Personen als Tochterunternehmen, leitende Angestellte, Geschäftsführer, Mitarbeiter, Subunternehmer, Bevollmächtigte oder Vertreter einer Partei (zusammen: „Vertreter”) die diese vertraulichen Informationen für die Aushandlung, Durchführung und Umsetzung dieser Vereinbarung kennen müssen. Jede Partei verpflichtet sich, ihre Vertreter über den nicht öffentlichen Charakter der vertraulichen Informationen zu informieren und diese Personen anzuweisen, diese vertraulichen Informationen gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts 14 zu behandeln. Die empfangende Partei schützt vertrauliche Informationen in der gleichen Weise wie ihre eigenen vertraulichen Informationen, in jedem Fall jedoch mit einer angemessenen Sorgfalt.
Dieser Abschnitt gilt nicht für Informationen, die (i) öffentlich bekannt ist oder in die Öffentlichkeit gelangt (mit Ausnahme eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung oder eine andere Pflicht); ii) von der empfangenden Vertragspartei unabhängig erzeugt wurde oder wurde; iii) von der empfangenden Partei rechtmäßig und uneingeschränkt von einem Dritten empfangen wird; iv) sich vor dem Datum dieses Abkommens im Besitz der empfangenden Vertragspartei befindet oder ihr bekannt ist, soweit diese empfangende Vertragspartei nicht an eine bestehende Geheimhaltungspflicht in Bezug auf diese Informationen gebunden ist; (v) Inhalt ist; oder (vi) gemäß geltendem Recht, Regeln oder Vorschriften in den Ländern der Vertragsparteien offengelegt werden müssen.
15. Entschädigung.
Jede Partei (die „freistellende Partei“) entschädigt und verteidigt die andere Partei (die „ freigestellte Partei“)„) und ihren verbundenen Unternehmen, Mitarbeitern, leitenden Angestellten und Direktoren von sämtlichen Ansprüchen, Kosten und Ausgaben Dritter (einschließlich Zinsen, Strafen, Anwaltsgebühren und Auszahlungen), die sich aus der absichtlichen Falschdarstellung der freistellenden Partei oder ihrer Vertreter ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die verbundenen Unternehmen der freistellenden Partei, oder ihren Mitarbeitern, Vertretern oder Subunternehmern (oder ihren verbundenen Unternehmen). Darüber hinaus stellt Edgio den Dienstanbieter von allen Ansprüchen, Kosten und Ausgaben Dritter (einschließlich Zinsen, Strafen, Anwaltsgebühren und Auszahlungen) frei und verteidigt ihn von allen Ansprüchen Dritter, dass Edgio Software ein erteiltes Patent oder ein anderes geistiges Eigentumsrecht in dem Gebiet direkt verletzt. Darüber hinaus stellt der Serviceanbieter Edgio und seine verbundenen Unternehmen, Mitarbeiter, Führungskräfte und Geschäftsführer von sämtlichen Ansprüchen, Kosten und Ausgaben Dritter (einschließlich Zinsen, Strafen, Anwaltsgebühren und Auszahlungen) frei, verteidigt und schadlos. in irgendeiner Weise mit den Verantwortlichkeiten und Pflichten des Dienstanbieters gemäß Abschnitt 6 (Steuern) und Abschnitt 10 (Lizenzen und Genehmigungen) in Verbindung stehen.
Die Verpflichtung der freistellenden Partei zur Freistellung gemäß diesem Abschnitt 15 ist abhängig von: (A) die freigestellte Partei der freigestellten Partei unverzüglich schriftlich über alle Ansprüche, Kosten oder Ausgaben informiert; (b) die freigestellte Partei, die der freistellenden Partei die alleinige Kontrolle und Autorität über die Verteidigung und/oder Beilegung eines solchen Anspruchs gewährt; und (c) die freigestellte Partei kooperiert mit der freistellenden Partei (auf Kosten der freistellenden Partei) bei der Verteidigung und/oder Beilegung eines solchen Anspruchs auf schriftlichen Antrag der freistellenden Partei.
16. Haftungsbeschränkung.
Mit Ausnahme der Verpflichtungen jeder Partei gemäß Abschnitt 14 (Vertraulichkeit) haftet keine der Parteien gegenüber der anderen Partei (unabhängig davon, ob auf Schadensersatzbasis oder auf andere Weise) für indirekte Schäden, einschließlich Verlust oder Beschädigung des Unternehmens, Verlust von Einnahmen, entgangenen Gewinn, Wiederbeschaffungskosten, Verlust von Verträgen, Verlust oder Haftung aus anderen Verträgen, Verlust oder Schädigung des Rufs, Verlust von Software oder Daten oder Verlust erwarteter Einsparungen oder für indirekte, allgemeine, Folgeschäden, exemplarische, strafbare oder besondere Verluste oder Schäden gleich welcher Art und unabhängig davon, ob die betreffende Partei informiert oder bekannt ist oder nicht, oder hätte von der Möglichkeit solcher Schäden im Voraus wissen müssen. Keine der Vertragsparteien haftet gegenüber der anderen Partei für Schäden, die sich aus Handlungen ergeben, die von einer Partei auf Anweisung oder Antrag der anderen Partei ergriffen werden. Zur Vermeidung von Zweifeln: Wenn eine Vertragspartei die andere Vertragspartei anweist, Maßnahmen in Bezug auf die Ausrüstung und Einrichtungen der anweisenden Vertragspartei zu ergreifen, die anweisende Vertragspartei trägt die Verantwortung für alle Kosten oder Schäden, die sich aus einer solchen Handlung ergeben oder sich daraus ergeben, sofern die andere Vertragspartei angemessen handelt und die Anweisungen der anweisenden Vertragspartei einhält.
OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORSTEHENDEN UND SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, WIRD DIE HAFTUNG FÜR ALLE ANSPRÜCHE, DIE SICH AUS DIESEM VERTRAG ERGEBEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM TORT, FAHRLÄSSIGKEIT, VERTRAG ODER AUF ANDERE WEISE HANDELT, DIE HÖHE DER IM RAHMEN DIESES VERTRAGS GEZAHLTEN ODER ZU ZAHLENDEN GEBÜHREN WÄHREND DER ZWÖLF (12) MONATE VOR DEM ANSPRUCH NICHT ÜBERSTEIGEN. DER UNMITTELBAR VORANGEHENDE SATZ GILT NICHT FÜR DIE VERTRAULICHKEITS-, ZAHLUNGS- ODER ENTSCHÄDIGUNGSPFLICHTEN EINER DER PARTEIEN ODER FÜR DIE VERPFLICHTUNGEN EINER DER PARTEIEN NACH ABSCHNITT 5.
17. Bekanntmachung.
Alle Mitteilungen, Anfragen, Verzichtserklärungen und sonstigen Mitteilungen, die gemäß diesen Nutzungsbedingungen oder einem Bestellformular (jeweils ein „Hinweis“) erfolgen, müssen schriftlich erfolgen und gelten bei Eingang als ordnungsgemäß erteilt: i) bei Übergabe an die andere Partei; (ii) bei Versand per US-Einschreiben oder Post erster Klasse (Quittung angefordert und Porto im Voraus bezahlt); iii) wenn sie von einem nationalen oder internationalen Zustelldienst versandt werden (Lieferbestätigung angefordert, Porto im Voraus bezahlt) oder iv) am nächsten Geschäftstag (je nach Ortszeit des Empfängers), wenn diese per E-Mail versandt wird. Alle an eine Partei gesendeten Mitteilungen müssen an die im Bestellformular angegebene autorisierte Person für diese Partei unter Verwendung der angegebenen physischen oder elektronischen Postanschrift und Edgio Legal (EdgioLegal@edg.io) Muss in jeder Mitteilung kopiert werden, die in Bezug auf die Abschnitte 10 (Haftungsausschluss) bis 16 (Haftungsbeschränkung) oder 18 (Abtretung, Nachfolger) bis 27 (Anwaltsgebühren) gesendet wird, damit diese Mitteilung gültig ist. Jede Partei kann die im vorherigen Satz angegebene Adresse ändern oder ergänzen, indem sie die neue Kontaktperson und Adresse in der oben dargelegten Weise benachrichtigt.
18. Auftrag, Nachfolger.
Der Dienstanbieter darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Edgio keine Rechte, Interessen oder Verpflichtungen aus diesen Open Edge-Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise per Gesetz oder auf andere Weise an Dritte (einschließlich seiner verbundenen Unternehmen) abtreten oder delegieren. Eine solche Zustimmung darf nicht unangemessen verweigert, bedingt oder verzögert werden. Jede behauptete Zuweisung oder Delegation, die diesen Abschnitt verletzt, ist null und ungültig. Vorbehaltlich der beiden unmittelbar vorangehenden Sätze sind diese Nutzungsbedingungen und die operativen Unterlagen für die jeweiligen Rechtsnachfolger und Rechtsnachfolger der Parteien (sofern zutreffend) verbindlich, zu Gunsten der Parteien wirksam und von ihnen durchsetzbar.
19. Geltendes Recht, Gerichtsstand.
Diese Open Edge Nutzungsbedingungen und die operativen Dokumente sind in Übereinstimmung mit den internen Gesetzen des Staates Delaware auszulegen und unterliegen diesen, ohne dass Rechtswahlregeln umgesetzt werden, die die Anwendung der Gesetze eines anderen Gerichtsstands zur Folge hätten. Alle Streitigkeiten und Kontroversen, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Open Edge Nutzungsbedingungen oder den operativen Dokumenten ergeben, werden ausschließlich vor den Staats- und Bundesgerichten im Bundesstaat Delaware beigelegt. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, sich der Zuständigkeit dieser Gerichte zu unterwerfen und erklärt sich damit einverstanden, dass der Gerichtsstand ausschließlich bei diesen Gerichten liegt.
20. Salvatorische Klausel.
Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen oder der operativen Dokumente nach geltendem Recht in irgendeiner Rechtsordnung für ungültig, illegal oder in irgendeiner Hinsicht nicht durchsetzbar erachtet werden, wird diese Bestimmung oder ein Teil im maximal zulässigen Umfang durchgesetzt, und alle anderen Bestimmungen bleiben in Kraft.
21. Vollständiges Abkommen.
Diese Open Edge Nutzungsbedingungen und das Bestellformular zusammen mit allen hiermit angefügten oder hierin enthaltenen Dokumenten, die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand darstellen, und keine Partei ist gegenüber einer anderen Partei in irgendeiner Weise durch Garantien, Zusicherungen, Vereinbarungen oder anderweitig haftbar oder gebunden, außer wie in diesen Open Edge Nutzungsbedingungen und im Bestellformular ausdrücklich festgelegt.
22. Widersprüchliche Bedingungen.
Im Falle eines Konflikts ist die Kontrollpriorität der Vereinbarungen in der folgenden Reihenfolge: Stückliste, Bestellformular, Service Level Agreement, Anforderungen an die Serviceeinrichtung, Anforderungen an Remote Hands Services und anschließend diese Open Edge Nutzungsbedingungen.
23. Höhere Gewalt.
Keine der Parteien ist verantwortlich für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Open Edge Nutzungsbedingungen oder den operativen Dokumenten, wenn diese Partei tatsächlich an der Erfüllung dieser Verpflichtungen gehindert oder verzögert wird (die „verhinderte Partei“) durch einen Fall höherer Gewalt. In diesem Fall muss die verhinderte Vertragspartei die andere Partei unverzüglich unter vollständiger Angabe des Ereignisses höherer Gewalt und der Gründe, aus denen diese Partei ihre Verpflichtungen nicht erfüllen kann oder verzögert, unterrichten. Die verhinderte Partei muss dann wirtschaftlich angemessene Anstrengungen Unternehmen, um die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt auf ihre Erfüllung ihrer Verpflichtungen abzuschwächen. Nach Abschluss oder Abmilderung des Ereignisses höherer Gewalt muss die verhinderte Partei ihre Leistung so bald wie möglich wieder aufnehmen. Wie in diesem Dokument verwendet, “Ein Ereignis höherer Gewalt“ Bezeichnet ein Ereignis oder einen Umstand, das außerhalb der Kontrolle einer Partei liegt, ohne Verschulden oder Fahrlässigkeit der verhinderten Partei eintritt und die verhinderte Partei durch angemessene Sorgfalt nicht in der Lage war, ein solches Ereignis oder einen solchen Umstand zu verhindern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: i) Aufruhr, Krieg (auch bekannt gegeben), Rebellion, Revolution, terroristische Handlungen, seeräuberische Handlungen, militärischer Aufstand, Usurpation staatlicher Macht oder andere bewaffnete Konflikte; ii) Kontamination durch Strahlung, Kernbrennstoff oder Abfälle oder andere Materialien, die ein erhebliches Risiko für Menschenleben darstellen; iii) Erdbeben, Hochwasser, Feuer, Tsunami, Tornado oder andere physische Naturkatastrophen, jedoch ohne allgemeine Wetterbedingungen, unabhängig von der Schwere; iv) Streiks oder Arbeitsstreitigkeiten auf nationaler Ebene oder (v) Zerstörung oder großflächige Beschädigung von Fabriken, Kolokationszentren oder Firmensitze.
24. Gegenparteien.
Das Bestellformular kann in zwei oder mehr Gegenstücken ausgefertigt werden, einschließlich der Gegenstücke per E-Mail, von denen jede als Original gilt, aber alle zusammen ein und dasselbe Instrument darstellen.
25. Überleben.
Die Bestimmungen über den Schutz und das Eigentum an Rechten des geistigen Eigentums, vertrauliche Informationen, Haftungsbeschränkungen, Entschädigung, Zahlungen nach Beendigung oder Ablauf (einschließlich der Ansammlung von Zinsen auf verspätete Beträge), und die Abschnitte 18 (Abtretung, Nachfolger) bis 27 (Anwaltsgebühren) gelten auch nach Ablauf oder Beendigung dieser Open Edge-Nutzungsbedingungen.
26. Beziehungen der Vertragsparteien.
Nichts in diesen Open Edge Nutzungsbedingungen oder den operativen Dokumenten ist dazu bestimmt, eine Agentur-, Partnerschaft- oder Joint-Venture-Beziehung zwischen den Parteien zu begründen und darf nicht als solche ausgelegt werden.
27. Anwaltsgebühren.
Wenn es im Rahmen einer Klage gegen Gesetz oder Billigkeit (einschließlich eines Schiedsverfahrens) erforderlich ist, eine der Bedingungen dieser Open Edge Nutzungsbedingungen durchzusetzen oder auszulegen, hat die obsiegende Partei Anspruch auf angemessene Anwaltsgebühren, Kosten und erforderliche Auszahlungen. zusätzlich zu jeder anderen Befreiung, die dieser Partei möglicherweise zusteht.
28.Bestimmte Begriffsbestimmungen.
„Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet jedes Unternehmen, das eine Partei kontrolliert oder von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit einer Partei steht, wobei „Beherrschung“ definiert ist als das Eigentum an mehr als 50 % des Eigenkapitals an anderen Stimmrechtsanteilen dieser Einheit.
„Colocation Services“ bezeichnet die Bereitstellung von Raum für die Installation der Ausrüstung in der Service Provider-Einrichtung durch den Dienstleister sowie die unterbrechungsfreie und ausreichende geschützte Kühlung, Stromversorgung und sonstige Unterstützung.
„Connectivity Services“ bezeichnet die Verbindung des Dienstanbieters mit dem Netzwerk über Firewalls hinweg.
„Inhalt“ oder „Daten“ bezeichnet alle Daten, unabhängig von Format oder Eigentümer (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Inhalte, Websites, Anwendungen und ähnliches), die Edgio zur Verfügung gestellt oder identifiziert wurden, um mit den Content Delivery Services von Edgio gesendet oder empfangen zu werden, sowie Inhalte, die von Edgio gehostet, gespeichert oder zwischengespeichert werden.
„Open Edge Services“ bezeichnet die Edgio Software sowie die Konfiguration und das Traffic Engineering von Edgio, die dem Dienstanbieter zur Verfügung gestellt werden, um die Bereitstellung von Inhalten am POP in Übereinstimmung mit den hierin festgelegten Bedingungen zu ermöglichen.
„Geräte“ bezeichnet die Server und die zugehörigen Kabel- und Routing-Geräte, die vom Serviceanbieter von Edgio erworben oder ihm zur Verfügung gestellt werden, wie in einer im Bestellformular enthaltenen Materialliste ausdrücklich angegeben.
„Implementierungsgebühr“ bezeichnet die einmalige Gebühr, die der Serviceanbieter Edgio für die Ausrüstung zahlt, wenn Edgio (im Gegensatz zum Verkauf) Geräte an den Serviceanbieter bereitstellt, wie in einem Bestellformular angegeben. Die Implementierungsgebühr wird unmittelbar nach dem Gültigkeitsdatum in Rechnung gestellt.
„IP Address Services“ bezeichnet die Bereitstellung von IP-Adressen an Edgio durch den Dienstanbieter für das Gerät.
„IP-Transitdienste“ bezeichnet Informationsübertragungsdienste, die der Dienstanbieter seinen Kunden in Bezug auf Internetkonnektivität und den Zugang zu und/oder den Austausch von Inhalten anbietet.
„Edgio NOC“ bezeichnet das rund um die Uhr an 365 Tagen in der Woche geöffnete Network Operations Center von Edgio.
„Edgio Software“ bezeichnet die proprietäre Software von Edgio, die auf dem Gerät gehostet wird und zum Senden und Empfangen von Inhalten über die Content Delivery Services von Edgio verwendet wird.
„Wartungsgebühr“ bezeichnet die monatliche wiederkehrende Gebühr, die der Serviceanbieter Edgio für die Open Edge Services zahlt, wenn Edgio die Ausrüstung (im Gegensatz zum Verkauf) an den Serviceanbieter bereitstellt, wie in einem Bestellformular angegeben.
„Anwesenheitspunkt(e)“ oder „POP(s)“ bezeichnet das Gerät, auf dem die Edgio-Software in Service Provider Facility(s) gehostet wird (werden), wie von den Parteien konfiguriert.
„Kaufpreis“ bezeichnet die einmalige Gebühr, die der Serviceanbieter Edgio für die Ausrüstung zahlt, wenn der Serviceanbieter Geräte von Edgio kauft, wie in einem Bestellformular angegeben. Der Einkaufspreis wird unmittelbar nach dem Gültigkeitsdatum in Rechnung gestellt.
„Bestellformular“ bezeichnet ein Bestellformular, das vollständig von den Parteien ausgeführt wird und das die bestellten Geräte oder Dienstleistungen belegt.
„Service Level Agreement“ bezeichnet das Service Level Agreement , das die Service Levels definiert, mit denen der Service Provider Edgio Services bereitstellen muss.
„Service Provider Facility(s)“ bezeichnet die vom Service Provider kontrollierten und in einem Bestellformular angegebenen Rechenzentren, in denen die Geräte untergebracht werden. Die Einrichtungen des Serviceanbieters müssen die Anforderungen erfüllen, die im Dokument „Anforderungen an die Einrichtung des Serviceanbieters “ aufgeführt sind.
„Service Provider NOC“ bezeichnet das Network Operations Center des Service Providers.
„Remote Hands Services“ oder „RHS“ bezeichnet jene Remote Hands Services und Bereitstellungsdienste , die vom Dienstanbieter gemäß den Remote Hands Services Anforderungen an die Geräte durchgeführt werden . Remote Hands Services schließt Wartung, Änderung oder andere Formen des Zugriffs auf die Edgio Software, die Verwendung oder Bereitstellung der Edgio Software aus, für die Edgio ausschließlich verantwortlich ist.
„Dienstleistungen“ bezeichnet die verschiedenen durchgeführten Aktivitäten und die Einrichtungen, die von den Vertragsparteien der jeweils anderen zur Zusammenarbeit bei der Verbesserung ihrer jeweiligen Dienstleistungen für ihre Kunden gemäß diesen Open Edge-Nutzungsbedingungen bereitgestellt werden. Insbesondere stellt Edgio Open Edge Services für den Serviceanbieter bereit, wie in diesem Dokument näher ausgeführt. Der Dienstanbieter stellt Edgio Colocation Services, Connectivity Services und Remote Hands Services zur Verfügung, wie in diesem Dokument näher ausgeführt.
„Gebiet“ bezeichnet das Gebiet, das in einem Bestellformular ausdrücklich angegeben ist und in dem der Dienstanbieter IP-Transit-Dienste anbietet.
„Steuern“ bezeichnet alle nationalen, bundesstaatlichen, staatlichen, lokalen, kommunalen, regionale, provinzielle oder ausländische Steuern, Regierungsabgaben, Telekommunikationsabgaben oder andere Abgaben jeglicher Art, die von einer staatlichen oder anderen Steuerbehörde erhoben werden, einschließlich Zinsen, Strafgelder, Zuschläge oder anderer damit zusammenhängender Beträge, unabhängig davon, ob sie bestritten werden oder nicht.